Erholungsurlaub für den öffentlichen Dienst
Der Erholungsurlaub wird auf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in der Kalenderwoche(5 Tage Woche) verteilt. Gestaffelt wird sie nach Lebensalter und Vergütungsgruppe, bzw Besoldungsgruppe. Um die Urlaubsdauer berechnen zu können, ist das Lebensjahr das im Laufe der Urlaubsjahres vollendet wird maßgebend.
Der Erholungsurlaub für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beträgt: bis zum 30 Lebensjahr 26 Arbeitstage, zwischen dem 30 und 40 Lebensjahr 29 Arbeitstage und ab dem 40 Lebensjahr 30 Arbeitstage. Es gibt auch kurzfristige bezahlte Freistellungen bei zum Beispiel bestimmten Familären Ereignissen, besonderen Anlässen, bei dienstlichen veranlasstem Umzug und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Ein längerfristiger Urlaub kann auf Antrag bewilligt werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bekommen unter Fortzahlung der Bezüge in jedem Urlaubsjahr, Erholungsurlaub.
Für Arbeiter und Angestellte, sind die Bestimmungen zum Erholungsurlaub vertraglich geregelt. Den Urlaub sollte man grundsätzlich im Urlaubsjahr im aktuellen Jahr noch abwickeln. Wenn der Urlaub nicht innerhalb der neun Monate nach Ende des Jahres genommen wird, verfällt er. Erholungsurlaub kann er nach 6 Monaten nach der Einstellung im öffentlichen Dienst beansprucht werden. Die Wartezeit für jugendliche Beamte beträgt 3 Monate. Der Beamte soll den zustehenden Erholungsurlaub möglichst voll ausnutzen. Auf Wunsch kann man den Urlaub auch geteilt gewähren. Arbeitsfreie Tage dürfen nicht ausgespart werden.